Entscheidbesprechung - Zuständigkeit im Rückversicherungsverhältnis (BGer 4A_408/2013 vom 17. Januar 2014)
Die Y. Versicherung AG, eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in B., Schweiz, klagte die X. Versicherung S.p.A., eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in A., Italien, im November 2012 beim Handelsgericht des Kantons Zürich über einen Betrag von 1’159’741.96 Franken zuzüglich Verzugszinsen ein. Die Y. Versicherung AG stützte diesen Anspruch auf einen Rückversicherungsvertrag zwischen ihr (bzw. ihrer Rechtsvorgängerin) und der X. Versicherung S.p.A. betreffend die Deckung von Haftungsrisiken, welche die Y. Versicherung AG aus dem Versicherungsprogramm eines Erstversicherers übernommen hatte. Es besteht keine Gerichtsstandsvereinbarung. (...)