Die Besteuerung der «Quasi-Ansässigen» in der Schweiz
Gemäss dem im Freizügigkeitsabkommen enthaltenen Diskriminierungsverbot, muss eine nicht ansässige Person, die in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt (Grenzgänger), für steuerliche Zwecke gleich behandelt werden, wie eine Person mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz. Sie sollte demzufolge in den Genuss derselben Steuervergünstigungen kommen. Das DBG sowie die kantonalen Steuergesetze sehen derzeit Pauschalabzüge für solche Quellensteuerpflichtige vor. Das Bundesgericht hat dieses System aufgrund der Rechtsprechung des EuGH als diskriminierend für gebietsfremde Personen beurteilt, die das gesamte oder den Grossteil ihres Erwerbseinkommens in der Schweiz erzielen (sog. Quasi-Ansässige).
Dieser Beitrag beinhaltet eine kritische Würdigung der Rechtsprechung des Bundesgerichts sowie der am 11. November 2014 dem Parlament unterbreiteten Botschaft, die Quellenbesteuerung eben dieser Rechtsprechung anzupassen. Dazu klären die Autoren die Vereinbarkeit der Grenzgängerregelungen mit dem FZA und bieten einen Überblick über die diesbezüglichen, von der Schweiz mit den angrenzenden Ländern unterzeichneten Steuerabkommen. (...)